Nationales Redaktionsstatut für die sprachregionalen Medienzentren vom 4. August 2014

Das vorliegende nationale Redaktionsstatut wurde von der Schweizer Bischofskonferenz an ihrer Versammlung vom 2. bis 4. Juni 2014 genehmigt und tritt am 1.1.2015 in Kraft. RKZ und Fastenopfer erteilten dem vorliegenden Redaktionsstatut am 27./28.6. und 30.6.2014 ihre Zustimmung.

Die Redaktionen der einzelnen Medienzentren sind unabhängig und pflegen die Angebots- und Meinungsvielfalt auf der Basis der Loyalität gegenüber der römisch-katholischen Kirche. Die innere und äussere Medienfreiheit ist gewährleistet

Nationales Redaktionsstatut für die sprachregionalen Medienzentren vom 4. August 2014