Rahmenstatut für die sprachregionale Medienarbeit der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz vom 4. August 2014

Die SBK hat das Rahmenstatut anlässlich ihrer ordentlichen Vollversammlung vom 2. bis 4. Juni Juni 2014 auf Antrag der erweiterten Fachgruppe 2 und ihrer Kommission für Kommunikation und Medien für die Dauer von drei Jahren verabschiedet und setzt es per 1.1.2015 in Kraft.

Das vorliegende Rahmenstatut, das von der Schweizer Bischofskonferenz im Einvernehmen mit den Mitfinanzierungsgremien erlassen wird, definiert die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Medienzentren. Es regelt folgende Punkte:
● Grundauftrag
● Publizistische Grundausrichtung
● Eigenverantwortlichkeit der Trägerschaften und redaktionelle Unabhängigkeit
● Aufsicht über Finanzen, Organisation und publizistische Qualität
● Vorgehen bei wichtigen Personalentscheiden
Darüber hinaus bildet es die Grundlage
● für ein nationales Redaktionsstatut und
● für die Leistungsvereinbarung mit den Medienzentren.

Rahmenstatut für die sprachregionale Medienarbeit